Fördermittel, Subventionen & Zuschüsse
Vorteile öffentlicher Mittel
EU, Bund und Länder unterstützen kleine und mittlere Unternehmen, Mid Caps und große Unternehmen mit einer Vielzahl von Förderprogrammen.
Über 1.200 Stück stehen den Unternehmen für die Finanzierung von beispielsweise Auslands- oder betrieblichen Investitionen, Betriebsmitteln, für die Umsetzung von Nachfolgeregelungen, für Forschung und Entwicklung, Digitalisierungsprojekte, Umwelt- und Energieeffizienzmaßnahmen, Materialeffizienz und Beratungsleistungen im In- und Ausland zur Verfügung.
Grundsätzlich kann jedes Unternehmen öffentliche Mittel beantragen, sofern es
- im produzierenden Gewerbe
- im Handel
- im Handwerk
- in den freien Berufen
oder
- in sonstigen Dienstleistungen
tätig ist oder tätig sein möchte.
Denn über 80 % aller geplanten Investitionen sind förderfähig.
Und sogar Unternehmen in Schwierigkeiten werden unter gewissen Voraussetzungen Förderungen der öffentlichen Hand gewährt.
Der Vorteil: Förderdarlehen, Subventionen und Zuschüsse schonen auf unterschiedliche Weise die Liquidität der Unternehmen und können - je nach Förderprogramm - sogar miteinander kombiniert werden.
Subventionen und Zuschüsse müssen nicht zurückgezahlt werden, deshalb spricht man auch von sog. „verlorenen Zuschüssen“, und Förderdarlehen sind mit besonders günstigen Konditionen verknüpft.
So können Unternehmer*innen von folgenden möglichen Vergünstigungen profitieren:
- einem günstigen Zinssatz ab 0,40 % eff. Jahreszins
- je nach Programm von bis zu 7 tilgungsfreien Anlaufjahren
- einer Haftungsfreistellung für die finanzierende Bank von aktuell bis zu 90 oder sogar 100 %
- langen Kreditlaufzeiten von bis zu 30 Jahren
sowie
- einer festen Zinsbindung über die gesamte Laufzeit