Fördermittel, Subventionen und Zuschüsse
für Unternehmen in Schwierigkeiten
Unternehmen in Schwierigkeiten haben es oft schwer. Von der Hausbank erhaltenen sie nur selten finanzielle Unterstützung und auch von vielen Förderprogrammen sind sie grundsätzlich ausgeschlossen. In einigen Fällen helfen EU, Bund und Länder den Unternehmen jedoch, wieder auf die Beine zu kommen.
Ist ein Unternehmen einmal in Schieflage geraten, ist es meist schwer, diesem Sog zu entrinnen. Finanzielle Mittel, die das Unternehmen nun dringend für Sanierungs- und Umstrukturierungsmaßnahmen bräuchte, lassen sich kaum auftreiben. Das denken zumindest die meisten Unternehmen!
Denn nicht jedes Unternehmen in misslicher Lage ist tatsächlich auch ein Unternehmen in Schwierigkeiten. Selbst wenn es sich als solches sieht.
Solange in Schieflage geratene Unternehmen also nicht offiziell als Unternehmen in Schwierigkeiten zu werten sind, ist die wirtschaftliche Ausgangssituation kein prinzipielles Ausschlusskriterium für eine Förderung mit öffentlichen Mitteln.
Vielmehr erweisen sich Förderdarlehen, Subventionen und Zuschüsse als interessante Tools, um finanzielle Engpässe zu überbrücken und die Liquidität im Unternehmen zu stärken. Tilgungsfreie Anlaufjahre, lange Laufzeiten und niedrige Zinssätze schonen die finanziellen Ressourcen, während Haftungsfreistellungen von bis zu 80 % sowie öffentliche Bürgschaften das Ausfallrisiko auf Seiten der Hausbank auf ein Minimum reduzieren.
Aber auch tatsächliche Unternehmen in Schwierigkeiten werden nicht sich selbst überlassen. Rettungsbeihilfen, vorübergehende Umstrukturierungshilfen und Umstrukturierungsbeihilfen unterstützen Unternehmen bei Sanierungs- und Strukturierungsmaßnahmen, um deren wirtschaftliche Rentabilität wiederherzustellen.
Daneben existieren diverse Förderprogramme der Länder, über die Unternehmen in Schwierigkeiten finanzielle Mittel beantragen können.
Diese Mittel kommen u. a. für folgende Maßnahmen in Frage:
- Externe Beratungsleistung
- Betriebsmittel
(Personalkosten, Wareneinkauf und Auftragsvorfinanzierung etc.) - Umstellung von Betriebsabläufen
- Vergleiche mit Lieferant*innen
- Vorfinanzierung des Insolvenzausfallgeldes
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